Alle Leistungen können von der Planung über die Umsetzung der vertraglich festgelegten Maßnahmen bis hin zu allen behördlichen Abstimmungen in höchster Qualität von der FEAM GmbH übernommen werden.
Was wir Ihnen anbieten
Nutzungsverzicht und Stilllegung von Waldflächen
Nutzungsverzicht bedeutet, dass Flächen nicht physikalisch bewirtschaftet werden.
Vermarktung Ökologischer Werteinheiten (Ökopunkte)
Die Flexibilisierung der Eingriff-Ausgleichs-Regelung ermöglicht einen Ausgleich im Vorfeld zu schaffen und erst später einem derzeit noch nicht bekannten Eingriff zuzuordnen. Diese Verrechnung erfolgt über Bilanzierung und Abrechnung von sogenannten Ökopunkten, welche in einem Ökokonto geführt werden. Ein Ökokonto ist somit immer an landschaftsökologisch aufzuwertende Flächen gekoppelt.
Renaturierung und Aufwertung von Fließgewässern
Bei der Renaturierung werden Fließgewässer wieder ihrem natürlichen Zustand angenähert. Dabei werden Begradigungen und Staustufen aufgelöst, sodass natürlich mäandrierende Flussläufe mit hohem Totholzanteil entstehen.
Artenschutzmaßnahmen durch ökologische Habitatstrukturen
Artenschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie umfassen zudem den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten in ihrer historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt) durch den Menschen.
Ökologische Aufwertung durch Anbau von Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind Wiesen, auf denen verschiedene Obstbaumarten kultiviert werden.
Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen
Als Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen bezeichnet man die Nutzung von landwirtschaftlichen Böden mit geringem Eingriff des wirtschaftenden Menschen in den Naturhaushalt und unter Belassung der vegetativen Standortfaktoren. Auf diesen Standorten überwiegt zukünftig die natürliche Entwicklung.
Maßnahmen zur Strukturverbesserung
Strukturverbesserungsmaßnahmen tragen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt bei. Dabei werden dem Standort angepasste Baum- oder Straucharten in die bisher relativ artenarme Umgebung eingebacht.
Erstaufforstungen nach Wald- und Naturschutzrecht
Erstaufforstungen sind Maßnahmen, durch die neue Waldflächen entstehen. Dabei werden auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen neue Forstbaumkulturen so angelegt, dass daraus Wald erwächst.